COVID-19-Impfpflicht für Pflegeberufe


Für alle unsere Ausbildungen im Gesundheits- und Pflegebereich gilt die Dreifachimpfung gegen COVID-19 als Teilnahmevoraussetzung (Stand: 1. Oktober 2022 ). Hintergrund ist die gesetzlich geltende Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege. Diese müssen künftig nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Ab 16. März 2022 sind entsprechende Neuanstellungen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen u.a. ohne entsprechenden Nachweis nicht mehr möglich.

Deine Ansprechpartnerin:

Linda Gewald
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l.gewald@meco-akademie.de